Cookie-Richtlinie – paymentwettende.com
Beim Vergleich von Zahlungswegen und Mindestbeträgen geben Sie auf dieser Seite weder Kartennummern noch Kontodaten ein; paymentwettende.com nimmt keine Einzahlungen entgegen. Trotzdem legt auch eine reine Informationsseite kleine Datensätze in Ihrem Browser ab. Diese Richtlinie nennt, welche das sind. Maßgeblich ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), der das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten regelt; ergänzend gilt die DSGVO, nach deren Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 eine Einwilligung freiwillig, informiert und widerrufbar sein muss. Gemeint sind neben Cookies auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
Was ohne Einwilligung gespeichert wird
Unverzichtbar sind Einträge, ohne die die Seite nicht läuft: die gemerkte Banner-Auswahl, eine Sitzungs-ID und ein Schutz gegen unterschobene Formularanfragen. Für sie reicht die Ausnahme in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil sie für den von Ihnen gewünschten Dienst zwingend gebraucht werden. Sie verfallen mit der Sitzung oder spätestens nach zwölf Monaten.
Was nur nach Einwilligung gespeichert wird
Alles Weitere beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG und wird erst nach einem Klick im Banner aktiv.
- Funktionale Cookies merken sich Komfort-Einstellungen wie Sprache, hellen oder dunklen Modus oder die zuletzt gelesenen Seiten.
- Analytische Cookies zeigen uns, welche Beiträge gelesen werden. Wir setzen keine Messung ein, die Ihre IP-Adresse unverkürzt weitergibt oder Sie über mehrere Websites hinweg verfolgt, sofern Sie nicht zugestimmt haben; die Laufzeit steht im Banner.
- Marketing-Cookies liefern passende Anzeigen und messen deren Wirkung. Sie können Daten mit anderen Anbietern teilen und Profile aufbauen. Ohne Zustimmung bleiben sie aus, und Sie sehen dann neutrale Inhalte.
Einwilligung widerrufen
Ändern Sie Ihre Entscheidung, wann immer Sie möchten: Der Link im Seitenfuß öffnet das Banner erneut. Der Widerruf gilt ab dem Moment, in dem Sie ihn erklären, für die Zukunft. Cookies lassen sich außerdem direkt im Browser löschen; die Anleitungen der Hersteller:
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Werden notwendige Cookies gelöscht, kann es sein, dass Sie die Banner-Frage neu beantworten müssen.
Wer kontrolliert das
Für die Kontrolle sind die Datenschutzbehörden der Länder zuständig – vorrangig jene am Sitz des Betreibers. Sie dürfen sich nach Art. 77 DSGVO zudem an die Behörde Ihres Wohnorts wenden. Bei Verstößen gegen § 25 TDDDG droht eine Geldbuße von bis zu 300.000 €.
Stand: 17. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «paymentwettende.com»
